Aktuelle Anträge

Anfrage zum Tempolimit auf der BAB 2 zwischen dem Kamener Kreuz und der Raststätte Rhynern

An den

Rat der Gemeinde Bönen

z.Hd. Herrn Bürgermeister Rainer Eßkuchen

 

Am Bahnhof 7

 

59199 B ö n e n

 

Bönen, 02. Nov. 2011

Betr. : Anfrage zum Sachstand des CDU-Antrages vom 1.2.2011 „Tempolimit 100 km/h auf der BAB 2 zwischen dem Kamener Kreuz und Raststätte Hamm –Rhynern“

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Esskuchen,

laut Presseberichten steht der Ausbau der BAB 2 im Bereich Bönen kurz vor dem Abschluss.

Mit dem CDU – Antrag vom 1.2.2011 hatte die Verwaltung im Haupt- und Finanzausschuss den Auftrag erhalten, sich für ein Tempolimit von 100km/h im Bereich Kamener Kreuz und Raststätte Hamm-Rhynern bei der Bezirksregierung in Arnsberg einzusetzen.

 

Aus dem aktuellen Anlass des bevorstehenden Abschlusses des Ausbaues der 6spurigen BAB 2 im Bereich Bönen stellt die CDU die Frage nach der Umsetzung unserer Forderung nach Geschwindigkeitsbegrenzungen zum Immisionsschutz / zur Schadstoffminderung.

 

Resolutionsentwurf zum von der Landesregierung vorgelegten "Stärkungspakt Stadtfinanzen“

An den

Rat der Gemeinde Bönen

z.Hd. Herrn Bürgermeister Rainer Eßkuchen

 

Am Bahnhof 7

 

59199 B ö n e n

 

 

 

Bönen, 06. Nov. 2011

Betr. : Resolutionsentwurf zum von der Landesregierung vorgelegten "Stärkungspakt Stadtfinanzen“

 

 

Der Rat der Gemeinde Bönen möge beschließen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die nachstehende Resolution in geeigneter Weise zu veröffentlichen und der Landesregierung zukommen zu lassen.

Begründung:

 

Mehr als die Hälfte der Gemeinden in Nordrhein-Westfalen konnten in 2010 ihren Haushalt nicht ausgleichen! 138 Kommunen befinden sich derzeit dauerhaft im Nothaushaltsrecht, 35 von ihnen sind überschuldet oder werden innerhalb der nächsten zwei Jahre überschuldet sein.

 

Die ersten Banken verweigern überschuldeten Kommunen die notwendigen Kredite.

 

Die Liquiditätskredite der Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben inzwischen die

20-Milliarden-Euro-Marke überschritten. Das strukturelle jährliche Defizit beträgt rund 2,5 Milliarden Euro. Insgesamt hat die NRW-Kommunalverschuldung einen Umfang von fast 53 Milliarden Euro erreicht.

 

Nach Berechnungen der von der Landesregierung beauftragten Gutachter Junkernheinrich und Lenk wird die Summe der Liquiditätskredite bis zum Jahr 2020 auf mindestens 50 Milliarden Euro ansteigen, wenn die dringend notwendigen Gegenmaßnahmen nicht kurzfristig in Angriff genommen werden.

 

Die gefährdete Handlungsfähigkeit der nordrhein-westfälischen Kommunen kann nur gesichert werden, wenn der Bund, das Land und die Kommunen in einer konzertierten Aktion schnell und konsequent handeln.

 

Deshalb begrüßt der Rat der Gemeinde Bönen die Entscheidung des Bundes, die Finanzierung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in drei Schritten bis 2014 vollständig zu übernehmen.

 

Die Landesregierung sowie die CDU-Landtagsfraktion haben entsprechende Gesetzesinitiativen (Stärkungspakt Stadtfinanzen, KomPAsS II) vorgelegt, die den Kommunen erste finanzielle Hilfen in Aussicht stellen.

 

Der Rat der Gemeinde Bönen erkennt an, dass bei einer breiten Mehrheit im Düsseldorfer Landtag die Bereitschaft besteht, den nordrhein-westfälischen Kommunen finanzielle Hilfen zur dringend notwendigen Konsolidierung zukommen zu lassen.

 

Er fordert die Landesregierung sowie die Landtagsfraktionen auf, auf Grundlage der vorliegenden Vorschläge entschlossen nach einem gemeinsamen Weg zur Gesundung der kommunalen Finanzen zu suchen

 

Bei der Gesetzgebung muss sich der Landtag an folgenden Kriterien orientieren:

 

  • Die Kommunen benötigen eine schnelle und unkomplizierte finanzielle Hilfe noch in 2011.

  • Die von der Landesregierung in Aussicht gestellten Landesmittel (350 Mio. Euro) reichen als Grundlage auch nach Auffassung der Kommunalen Spitzenverbände nicht aus und müssen deutlich aufgestockt werden.

 

  • Nach den Plänen der rot-grünen Landesregierung kommen zu wenige Kommunen in den Genuss der Landeshilfe, die zudem nach einem willkürlichen, ungerechten und intransparenten Schlüssel erfolgen soll.

 

  • Die Landeshilfe muss aber allen Kommunen im Nothaushalt oder in der Haushaltssicherung zuteil werden, ebenso denjenigen, die bereits jetzt überschuldet sind bzw. in den kommenden zwei Jahren überschuldet sein werden.

 

  • Eine Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel sollte den Haushaltsausgleich aller Kommunen sicherstellen und damit ein weiteres Aufwachsen der Liquiditätskredite verhindern.

 

  • Deshalb sollte die Zins- und Tilgungsbelastung der Kommunen in NRW zum Maßstab der finanziellen Hilfen gemacht werden.

 

  • Das Finanzvolumen des Hilfspaketes bedarf jährlich eines Umfangs von mindestens 650 Millionen Euro.

 

  • Die Hilfen sind erstrangig durch Steuermehreinnahmen und/oder Einsparungen landesseitig zu finanzieren.

 

  • Erst nach Ausschöpfung aller Potenziale auf Landesebene kann eine finanzielle Beteiligung der Kommunen in Betracht kommen.

 

  • Eine eventuell notwendige kommunale Mitfinanzierung darf nicht dazu führen, dass die belasteten Kommunen selbst in Haushaltsnotlagen geraten oder vorhandene Notlagen verschärft werden.

 

  • Auf Vorwegabzüge im kommunalen Finanzausgleich ist aufgrund der sich ohnehin weiter verändernden Parameter und der daraus resultierenden Umverteilungseffekte möglichst zu verzichten.

 

  • In die notwendigen Sparbemühungen sollten alle kommunalen Ebenen und damit auch die Umlageverbände einbezogen werden.

 

 

Aufgrund der im Landtag NRW von Rot / Grün und FDP getroffenen Entscheidungen zum Stärkungspakt "Stadtfinanzen" hat die CDU Fraktion diesen Resolutionsentwurf in der Sitzung des Rates am 1. Dezember 2011 zurückgezogen. Anfang 2012 werden wir erneut einen Vorschlag in den Rat einbringen.

 

Flächenpaten

An den

Rat der Gemeinde Bönen

z.Hd. Herrn Bürgermeister Rainer Eßkuchen

 

Am Bahnhof 7

 

59199 B ö n e n

 

Bönen, 28.06.2011

Betr. : Antrag der CDU -Fraktion

 

 

Der Rat der Gemeinde Bönen möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, abgrenzbare Flächen der Gemeinde an Sportvereine, Organisationen oder Einzelpersonen in sogenannte Pflegepatenschaften zu übergeben. Die Rahmenbedingungen sind so zu schaffen, dass engagierte Bürger von den Entsorgungskosten der anfallenden Grünabfälle entbunden werden.

Begründung:

 

Die Situation der Gemeinde ist finanziell sehr angespannt. Dieses Projekt soll ein kleiner Beitrag sein, um das nach außen sichtbare Bild der Gemeinde positiv zu beeinflussen.

Die Namen der Pflegepaten sollten durch ein an der Fläche angebrachtes Schild erkennbar gemacht werden, um so den Dank der Gemeinde öffentlich zu machen und den Paten in die Pflicht zu nehmen. Wir von der CDU Bönen sind bereit, die eine oder andere Fläche in Pflege zu nehmen. Allerdings muß hier die Organisation durch die Gemeinde sichergestellt werden.

 

B e s c h l u s s v o r l a g e

ö f f e n t l i c h

Vorlagen-Nr.: 303/8

Antrag der CDU-Fraktion bezüglich der Vergabe von Pflegepatenschaften für öffentliche Grünflä.chen durch Sportvereine, Organisationen und Einzelpersonen.

Sachverhalt:

An den Rat der Gemeinde Bönen wurde durch die CDU-Fraktion ein Antrag zur Übergabe von Pflegepatenschaften für einzelne gemeindliche Grünflächen an Sportvereine, Organisationen oder Einzelpersonen gestellt (siehe Anlage 1). Diese Maßnahme soll dem Ziel dienen, den gemeindlichen Bauhof zu entlasten und die Identifikation der Einwohner mit ihrem Heimat- oder Wohnort zu stärken.

Der Vorschlag wurde innerhalb der Verwaltung diskutiert und die einzelnen, relevanten Entscheidungsparameter wie folgt bewertet:

1. Anforderungen an die Versicherungsträger (Wer haftet im Schadensfall?) Nach Rücksprache von Herrn Uwe Flunkert mit den Versicherungsträgern (GVV und Gartenbau BG) bestehen aus deren Sicht keine Bedenken. So treten die gemeindliche Unfall- und die Haftpflichtversicherung im Schadensfall ein. Jedoch ist es möglich, dass sich die Beiträge erhöhen, da die Einwohner durch die Pflege der Grünfl.chen eine Art „vertraglich geregeltes Arbeitsverhältnis“ mit der Gemeinde Bönen eingehen würden.

2. Anforderungen an die zu pflegenden Flächen (Was kann gepflegt werden?) Bei einer positiven Beurteilung des Antrages müsste von Seiten der Verwaltung geprüft werden, welche gemeindeeigenen Grünfl.chen für eine Fremdpflege durch Einwohner in Betracht kommen. Diese müssen in erster Linie abgrenzbar und von der Größe her überschaubar sein. Sie dürfen möglichst nicht im Bereich von Verkehrsflächen liegen.Die Grünflächen in der Gemeinde Bönen sind überwiegend vielfältig strukturiert. So besteht eine Gesamtfläche aus einzelnen Teilbereichen (z.B. Rasen- und Gehölzflächen mit Bäumen in Gruppen- oder Einzelstand). Es ist zu klären, in wie weit die Gesamtpflege einer Fläche durch die Bürger übernommen werden kann oder nur Teilleistungen möglich sind. Die Pflege von Restflächen oder des Baumbestandes müsste in diesem Fall weiter durch den Bauhof erfolgen.

3. Anforderungen an die Paten (Was können die Bürger leisten? Was sind sie bereit zu leisten?) Wenn sich Einwohner bereit erklären, sich ehrenamtlich für ihre Gemeinde einzusetzen, ist dies vom Grunde her eine positive Sache. Es muss aber deutlich werden, dass professionelle Grünflächenpflege nicht viel mit der Pflege des eigenen Gartens gemein hat.Grundsätzlich handelt es sich bei der Mehrzahl der Einwohner um Laien. Die Pflege der öffentlichen Grünfl.chen muss nach gewissen Pflegestandards erfolgen, um die Qualität sicher zu stellen.

Qualitätssicherung

Dies bedeutet für die Verwaltung und den Bauhof zunächst einen zusätzlichen Arbeitsaufwand für die Ersteinweisung der Einwohner und Kontrolle der Ausführung sowie die Absprache zur Durchführung besonderer Maßnahmen (z.B. Auf-Stock-Setzen von Sträuchern etc.), ggf. sind Nachunterweisungen erforderlich. Die Pflege muss von Seiten der Paten so organisiert sein, dass ein ordnungsgemäßer Zustand gesichert ist. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen jedoch, dass die Beteiligung z.B. bei Frühjahrsputzaktionen im Gemeindegebiet eher gering und tendenziell rückl.ufig ist. Pflege der gemeindlichen Grünfl.chen bedeutet für die Einwohner auch, sich mit den Themen Müll und Tierexkremente auseinander zu setzen. Abfall, Scherben und sogar Spritzbestecke bergen letzten Endes Verletzungs- und Gesundheitsrisiken, denen man sich bewusst sein muss. Kümmert sich ein Grünflächenpate aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr vereinbarungsgemäß um „seine“ Grünfläche, muss wieder der Bauhof eingreifen.

Entsorgung der Grünabfälle

Die anfallenden Grünabf.lle sollen gemäß des Antrages kostenneutral für den Einwohner durch den Bauhof entsorgt werden. Kann sichergestellt werden, dass tatsächlich nur Grünabf.lle von der betreffenden Pflegefläche abgegeben werden? Tatsächlich wurden in bereits praktizierten Versuchen auf diesem Weg die eigenen Gartenabfälle mit entsorgt, so dass mitunter die Entsorgungskosten sowie der Mitarbeitereinsatz für Auf- und Abladen höher war als die eigentliche Pflegeleistung.

Maschineneinsatz

Der Bauhof hat keine freien Kapazitäten, um Geräte oder Maschinen zur Verfügung zu stellen. Wird Privatbesitz eingesetzt, muss geklärt sein, wer für die Kosten für Kraft- und Schmierstoffe, Reparatur und Ersatz aufkommt. Ggf. würde dies für die Gemeindeverwaltung bedeuten, dass Mittel hierfür zur Verfügung gestellt werden müssten. Dies gestaltet sich derzeit auf Grund der finanziellen Situation als sehr schwierig. Außerdem ist hier die Möglichkeit für Missbrauch gegeben. Gleiches gilt für den Einsatz von eventuell benötigter Schutzausrüstung und sonstigem Zubehör.

4. Anforderungen an den Bauhof (Was ist durch den Bauhof zu leisten?) Wie vorangegangen beschrieben, ist der Bauhof im Rahmen der Grünflächenpatenschaften zwar von Teilaufgaben entbunden, jedoch erhöht sich der Zeitaufwand an anderer Stelle. Die Gesamtverantwortung obliegt einschließlich der Verkehrssicherungspflichten bei Bäumen, Spielplätzen, Straßenbegleitgrün etc. weiterhin der Gemeindeverwaltung.

5. Sonstiges

Die Anfertigung von Schildern, die auf die jeweiligen Paten aufmerksam machen sollen, ist mit zusätzlichen Kosten verbunden, die derzeit von der Gemeinde nicht getragen werden können.

6. Resümee

Die Ausführungen zeigen, dass das Vorhaben, die Pflege vereinzelter Grünflächen längerfristig auf Einwohner zu übertragen, ein guter, aber relativ schlecht umsetzbarer Gedanke ist. Die Gemeindeverwaltung hat sich intensiv mit dem Antrag auseinander gesetzt und kommt letztlich zu dem Ergebnis, dass Aufwand und Kosten für die Verwaltung und den Bauhof sich dadurch nicht minimieren lassen, sondern eher erhöhen. Vielmehr wäre es wünschenswert, dass punktuelle Aktionen wie der Umwelttag, die Weidenschneitelung oder öffentliche Pflanzaktionen mehr Resonanz und Anteilnahme in der Bevölkerung finden würden. Weiterhin hilft es, wenn die Bürger in Hinblick auf Müll, Hundekot etc. mehr auf sich und ihre Umgebung achten würden.

Beschlussvorschlag:

Der Antrag der CDU-Fraktion vom 28.06.2011 zur Übergabe von Pflegepatenschaften für öffentliche Grünflächen durch Sportvereine, Organisationen und Einzelpersonen wird abgelehnt.


   

Erweiterung der Umweltzone

An den

Rat der Gemeinde Bönen

z.Hd. Herrn Bürgermeister Rainer Eßkuchen

Am Bahnhof 7

59199 B ö n e n

 

Bönen, 01. Febr. 2011

Betr. : Antrag der CDU -Fraktion

 

 

Der Rat der Gemeinde Bönen möge beschließen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, sich den Ruhrgebietsstädten mit einem Forderungskatalog zur Luftreinhaltung an das NRW- Umweltministerium anzuschließen.

Begründung:

Die Revierkommunen, wie unter anderem Dortmund, Bochum und Hagen, haben bereits einen derartigen Forderungskatalog an das NRW – Umweltministerium gestellt. Es erscheint der CDU-Fraktion nahe liegend, dass die Gemeinde Bönen sich den vorgenannten Revierstädten anschließt.

Diese Revierstädte erheben für das Ruhrgebiet einen Forderungskatalog zur Luftreinhaltung, der unter anderem

 

-       Tempolimit 100 km/h auf allen Revierautobahnen

-       Ausweitung der bereits bestehenden Umweltzonen

-       Fahrerlaubnis in diesen Gebieten ab dem Jahr 2013 für Autos mit grüner Umweltplakette

beinhaltet.

Die konkrete Forderung für die Gemeinde Bönen lautet: Die BAB A2 vom Kamener Kreuz in Richtung Rhynern soll mit in diese Umweltzone einbezogen werden.

 

 

   

Zusätzliche Informationen