Auf dünnem Grund errichtet?Donnerstag, den 25. Februar 2010 um 00:00 Uhr Der WA (tig) berichte am 25. Februar 2010
Das Haushaltssicherungskonzept, das der Rat der Gemeinde Bönen heute Abend ab 18 Uhr beschließen soll, scheint – zumindest in Teilen – auf dünnem Grund errichtet. Der Entwurf, den Bönens
Kämmerer Dirk Carbow ausgearbeitet hat und der, nachdem der Rat grünes Licht gegeben hat, vom Kreis Unna als Aufsichtsbehörde genehmigt werden muss, enthält eine ganze Reihe von Maßnahmen, mit deren Hilfe der Haushalt innerhalb der nächsten vier Jahre konsolidiert werden soll – und muss. Unter anderem findet sich darin eine „Erhöhung der Gewinnbeteiligung der Gemeinschaftsstadtwerke Kamen-Bergkamen-Bönen (GSW)“ auf 100 Prozent. 340000 Euro sollen ab dem Jahr 2011 bis 2014 in den Haushalt einfließen. Um eine solche Erhöhung der Gewinnbeteiligung durchzuführen, ist allerdings ein Beschluss des Aufsichtsrates der GSW erforderlich. Und der ist bisher noch nicht erfolgt. Doch damit nicht genug: Bisher weiß offenbar kaum einer der beteiligten Gesellschafter von den Bönener Plänen. Weder Bergkamens Verwaltungschef Roland Schäfer, zugleich GSW-Aufsichtsratsvorsitzender, noch GSW-Vorstand Hermann-Josef Görres. Auch Bergkamens Kämmerer Horst Mecklenbrauck, ebenfalls im Aufsichtsrat der GSW vertreten, zeigte sich auf Nachfrage unserer Zeitung verblüfft: „Davon weiß ich nichts. Und ein derartiger Beschluss des Aufsichtsrates liegt nicht vor.“ Kämmerer Dirk Carbow erklärte, er habe diesen Posten auf Basis von Informationen von Bürgermeister Rainer Eßkuchen in das Haushaltssicherungskonzept eingestellt. Der Kämmerer hatte daher den Bönener Fraktionsspitzen mitgeteilt, in dieser Sache herrsche bereits Einvernehmen unter den Gesellschaftern. Auf Anfrage erklärte Rainer Eßkuchen, bei der im Haushaltssicherungskonzept aufgeführten Erhöhung handele es sich lediglich um einen „Vorschlag – vorbehaltlich der Beschlussfassung des Aufsichtsrates“. Ob der Aufsichtsrat diesem Vorschlag aus Bönen folgt, wird sich frühestens im Sommer entscheiden, wenn das Gremium über die Gewinnverwendung für das Jahr 2009 beschließt. Der Kreis Unna als Aufsichtsbehörde wollte sich zu dem konkreten Fall nicht äußern. Zunächst würden der Bönener Ratsbeschluss und die Vorlage des Haushaltssicherungskonzeptes abgewartet.
Offene Fragen bei Bönener Haushaltssicherungskonzept HSK Ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) ist erforderlich, wenn der Haushalt einer Kommune nicht ausgeglichen werden kann, die Ausgaben also die Einnahmen übersteigen. In diesem Konzept muss der Zeitpunkt bestimmt werden, zu dem dieser Ausgleich wieder erreicht werden kann. Außerdem ist er von der Aufsichtsbehörde zu genehmigen, wobei diese Genehmigung nur erteilt werden kann, wenn spätestens im vierten auf das Haushaltsjahr folgendem Jahr die im NKF ausgewiesenenEinnahmen die Ausgaben wieder decken.
GSW-Gewinn Die bisherige Regelung der drei Gesellschafter-Kommunen Kamen, Bergkamen und Bönen mit den Gemeinschaftsstadtwerken besagt, dass der Gewinn, den das Unternehmen erzielt, zur Hälfte in die Eigenkapitalrücklage der GSW fließt. Die andere Hälfte kommt den drei Kommunen zu – allerdings erst, nachdem die Verluste beglichen wurden, die die GSW-Einrichtungen wie Hallenbäder und Eishalle (Bergkamen) produzieren. Für eine Änderung dieser Regelung ist ein Aufsichtsratsbeschluss erforderlich.
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